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AGB´s

AGB Happy-Event Hüpfburgen und Eventzubehör 

Geltungsbereich/Vertragspartner:
Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Mieter und dem Kleinunternehmen Happy-Event. Happy-Event geführt von Maren Paul wird vertreten durch Ihren Mann:
Daniel Paul
Am Nordbad 63
44805 Bochum
Telefonnummer: 01708266918

Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Vertrages sind die im Auftrag/Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände oder näher bezeichneten Artikel.

Aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gehen die Zeiten für Anlieferung, Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie anfallenden Kosten und Sonderleistungen hervor.

Vertragsabschluss:
Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande.

Alle Absprachen sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform per Mail.

Zahlungsbedingungen:
Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:

Bei Anmietung einer unserer Hüpfburgen und unserem Eventzubehör ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung/Lieferung der Ware in bar zu bezahlen. Bei Lieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in bar. Des Weiteren ist ebenfalls die vereinbarte Kaution in Höhe von 100,00 Euro fällig. Diese wird bei Vertragsende und nach Feststellung intakter und sauberer Hüpfburgen und des Eventzubehörs wieder an den Mieter erstattet.
Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird Happy-Event wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Mieters vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

Rücktritt des Vermieters:
In folgenden Fällen ist Happy-Event berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten - Nicht Einhaltung der Zahlungsvereinbarung,
ungeeigneter Veranstaltungsort,
ungeeignetes Aufsichtspersonal,
ungenügender Versicherungsschutz oder
ungeeignete Wetterbedingungen.

Rücktritt des Auftraggebers:
Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz und ggf. entgangenen Gewinn zu ersetzen. 

Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipments (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus)
Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. Ordnungsamt)
Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
ungehinderter Zugang zu diesem Ort (bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter)
ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes
Volljähriges Beaufsichtigungsperson sofern vom Auftraggeber gestellt.
Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht)
Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten Sie einen Defekt an unserem Gerät feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist sofort der Betrieb einzustellen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.

Haftung/Gewährleistung
Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Mieter in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert.
Ebenso haftet er bei Unfällen so wie Personenschäden die sich in seinem Verantwortungsbereich (Mietdauer ab Lieferung) ergeben und stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei. Dem Mieter ist erklärt worden das nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 entsprechen, sondern nur z.B. der DN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße.
Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort bei Happy-Event zu melden.
Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass unser Artikel von einer Erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden. (Entfällt bei Buchung von Betreuungspersonal)
Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
Wetterrisiko
Sie bekommen bei uns eine 24 Stunden Wettergarantie. Das bedeutet, dass sie 24 Stunden vor dem gebuchten Termin aufgrund von schlechtem Wetter, sprich Regen oder Unwetter kostenlos stornieren können. 

Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetzt nichts anders vorgesehen, Dortmund

Allgemeine Bestimmungen
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Mieter das Spielgerät/die Hüpfburg nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intaktem und trockenem (!) Zustand wieder zu verpacken und an Happy-Event zu übergeben. Bei unsachgemäßem Umgang können Schäden durch Schimmelbildung entstehen, die einen Schadensfall verursachen und die Kosten des Schadensfalles übernimmt der Mieter.

Des Weiteren trägt der Mieter für die Dauer der Nichtnutzung des Spielgerätes (Zeit der Reparatur/Reinigung des Spielgerätes) den gesamten Ausfall der entgangenen Einnahmen seitens Happy-Event.

Rückgaberecht
Sollte ein Produkt nicht verliehen, sondern an den Kunden verkauft werden, hat dieser grundsätzlich das Recht, die Ware bis zu 14 Tage nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Sie als Händler müssen Ihre Kunden deutlich auf ihr Widerrufsrecht hinweisen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, aus Kulanz ein weitergehendes Umtausch- und Rückgaberecht zu gewähren.